Die europäische Datenschutzgrundverordnung

Meeet-Mitte, Mo. 19.3.2018, 16:00 Uhr:

Sind Sie bereit für die DSGVO 2018?

Am 25.Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die neue Verordnung betrifft alle Unternehmen. Die rechtzeitige Umsetzung ist Pflicht doch Studien und Befragungen zeigen: Nahezu die Hälfte der Unternehmer ist nicht ausreichend darauf vorbereitet, die teilweisen hohen Anforderungen umzusetzen.

Abmahnsicherheit für Unternehmen

Referent am 19. März, 16:00 Uhr ist der Potsdamer Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Cornelius Matutis. Er rät Unternehmensverantwortlichen dazu, jetzt aktiv zu werden und informiert darüber, wie gehandelt werden muss, um einer möglichen Abmahnung zu entgehen. Gerade für kleine- und mittelständische Unternehmen ist es wichtig, von dem damit verbundenen Ärger und den möglicherweise hohen Kosten verschont zu bleiben.

Nahezu alle Unternehmen sind betroffen

Neben traditionellen Unternehmen z.B. des Mittelstandes sind auch Kleinunternehmer wie Freelancer, Handwerker und Händler betroffen. Also jeder, der eine Webseite betreibt und Daten verarbeitet. Der Bußgeldkatalog stellt teils harte Sanktionen in Aussicht. So sind bei bestimmten Verstößen gegen die EU-DSGVO Strafen von 4% des weltweiten Jahresumsatzes bzw. 20 Millionen Euro vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Abmahnungen und Bußgeldverfahren auf Unternehmer zukommen werden.

Ist die Umsetzung der EU-DSGVO noch rechtzeitig realisierbar?

Unternehmen, die bis heute noch keinerlei Überlegungen zur Umsetzung der DSGVO unternommen haben, sollten sich jetzt umfassend informieren und rechtlich wasserdichten Rat einholen. Rechtsanwalt Matutis hat hierzu eigens die Webseite www.anwalt-für-datenschutz.eu ins Leben gerufen. Neben zahlreichen Informationen besteht die Option einer kostengünstigen datenschutzrechtlichen Prüfung für Ihr Unternehmen.

Themen der Veranstaltung

  • Wie Ihr Unternehmen die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts erfüllen kann.
  • An welchen Stellen besondere Abmahnrisiken bestehen.
  • Wie Sie Bußgelder der Aufsichtsbehörde vermeiden.
  • Wie Sie mit den neuen und alten Rechten der Betroffenen umgehen.
  • Was Sie auf Ihrer Website ändern müssen.
  • Was Sie mit Ihren Auftraggebern und Auftragnehmern neu regeln müssen.

Wann

Diese Informationsveranstaltung – 1,5 Stunden „no-Bullshit“ – findet am Montag, 19.3. um 16:00 Uhr statt

Ort

Meeet-Mitte (Raum Pavillon), Chausseestraße 86, 10115 Berlin.

Anfahrt mit der U6 (Station Schwartzkopffstraße) oder mit Buslinie 120, Station Reinickendorfer Straße

Auf dem Gelände können 2 Parkplätze reserviert werden (5€ netto, bitte Voranmeldung bei hallo@meeet.de)

Kosten

Für diese Veranstaltung fällt eine Kostenbeteiligung für Raum und Getränke in Höhe von 10€/Teilnehmer an (bitte bar vor Ort bezahlen).

Teilnehmer können diesen Beitrag und einen 20€-Rabatt auf eine eventuelle spätere Beratung durch den Referenten anrechnen lassen

Anmeldung

Wir erwarten großen Zuspruch zu dieser Veranstaltung und haben nur begrenzte Plätze zur Verfügung. Bitte melden Sie sich daher unter hallo@meeet.de an, so dass wir Ihnen einen Platz reservieren können.

Kontakt

Rechtsanwalt Cornelius Matutis
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Berliner Straße 57
14467 Potsdam
Tel: +49 (0)331 / 813 284 -70
E-Mail: info@anwalt-fuer-datenschutz.eu
Internet: www.anwalt-fuer-datenschutz.eu

 

 

Bildnachweis: Portrait Matutis: Stefan Klenke. Titel/Banner: Collage genutzt mit freundlicher Genehmigung des Veranstalters

Details

19. März 2018