Der Geschäftssitz von Coaches und Trainern

Geschäftssitz und Postadresse von Coaches, Trainer und anderen Freiberufler ist häufig die eigene Wohnung. Das ist rechtlich meist kein Problem, wenn sie in Eigentum leben, einen eigenen Arbeitsraum haben und die Wohnung in einem „Mischgebiet“ ist, in dem auch Gewerbenutzung zulässig ist. Doch was ist mit denen, die zur Miete wohnen?

Letterboxes by Flickr.com User passer-by_300Mieterhöhungen oder Kündigungen drohen

Letztens ist uns von mehreren Fällen berichtet worden, bei denen der Vermieter eine fristlose Kündigung einer Mietwohnung ausgesprochen hat, als ihm die „teilgewerbliche Nutzung“ der Wohnung zu Ohren gekommen ist. Denn in vielen Standardmietverträgen ist die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen. Die Klausel in einem der handelsüblichen Einheitsmietverträge lautet: „Der Mieter darf die Mieträume zu anderen als Wohnzwecken nur mit Zustimmung des Vermieters benutzen.“. Die Argumente dafür sind dabei oft fadenscheinig: „Erhöhte Abnutzung der Böden“, „Mehr Wasserverbrauch, wenn Klienten die Toilette benutzen“ usw. Denn der wirkliche Grund ist oft, dass die Miete erhöht werden soll – insbesondere in Städten wie Berlin ein häufiger Vermieterwunsch. Und das erfolgt dann manchmal über eine um 50% höhere Quadratmetermiete für den Arbeitsraum oder durch Kündigung und Neuvermietung.

Und nicht zuletzt ist in manchen „reinen Wohngebieten“ die gewerbliche Nutzung stark reglementiert oder ganz verboten. Ein gute Zusammenfassung der Lage findet sich bei Stiftung Warentest oder bei hilfreich.de.

Schriftliche Vereinbarungen zum Geschäftssitz mit Vermietern abschließen

Wie kann man das vermeiden? Einerseits durch eine schriftliche (!) Bestätigung des Vermieters, dass diese gewerbliche Tätigkeit in der Wohnnug möglich ist. Oder andererseits durch Anmelden der Geschäftsadresse und des Geschäftssitzes an einem anderen Ort als der Wohnung.

Doch Vorsicht vor reinen Briefkästen! Da spielt dann das Finanzamt häufig nicht mit, denn schließlich muss „der Schwerpunkt der gewerblichen Tätigkeit am angegebenen Ort erfolgen“. Und das kann nur an Orten sein, an denen eine wirtschaftliche Tätigkeit auch tatsächlich möglich ist. Wir bei Meeet sind mittlerweile für einige unserer Kunden auch Geschäftssitz und vermieten – neben Schreibtischen im Coworking, Coaching- und Workshopräumen – auch unseren Briefkasten für die unvermeidliche Finanzamtspost, die unter keinen Umständen mit „unbekannt“-Stempel zurückgehen sollte.

Bei Interesse an der Verlegung des Geschäftssitzes zu Meeet kann man uns gern ansprechen.

 

Fotos: Bestimmte Rechte vorbehalten von passer-by und Puyol5 via Flickr.com

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